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Sanierung10 Min. LesezeitAktualisiert am 07.03.2026

Altbausanierung: Ablauf, Kosten und Tipps

Die Sanierung eines Altbaus verbindet den Charme historischer Bausubstanz mit modernem Wohnkomfort. Doch ohne sorgfältige Planung können die Kosten schnell explodieren. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf es bei der Altbausanierung ankommt.

Was zählt als Altbau?

Als Altbau werden in Deutschland Gebäude bezeichnet, die vor 1949 errichtet wurden – manchmal wird die Grenze auch bei 1970 gezogen. Typische Merkmale sind hohe Decken, Stuckelemente, Holzbalkendecken und Kastenfenster. Aus energetischer Sicht weisen Altbauten häufig einen deutlich höheren Heizenergiebedarf auf als Neubauten, da sie oft nicht oder nur unzureichend gedämmt sind.

Die Bausubstanz von Altbauten variiert stark je nach Baujahr und Region. Gründerzeithäuser aus der Zeit zwischen 1870 und 1914 zeichnen sich durch massive Ziegelwände und aufwändige Fassaden aus. Nachkriegsbauten der 1950er und 1960er Jahre wurden dagegen oft mit einfacheren Materialien und geringerer Wandstärke errichtet. Diese Unterschiede haben direkten Einfluss auf den Sanierungsaufwand und die Kosten.

Bevor Sie mit der Sanierung beginnen, sollten Sie den Zustand der Bausubstanz von einem Sachverständigen beurteilen lassen. Versteckte Schäden wie Feuchtigkeit in Wänden, marode Holzbalkendecken oder Schadstoffe wie Asbest können den Sanierungsaufwand erheblich erhöhen. Eine professionelle Bestandsaufnahme kostet zwischen 500 und 2.000 Euro – eine Investition, die sich in der Planungsphase vielfach auszahlt.

Typische Kosten der Altbausanierung

Die Kosten einer Altbausanierung liegen im Durchschnitt zwischen 500 und 1.500 Euro pro Quadratmeter. Bei einer umfassenden Kernsanierung mit energetischer Modernisierung können die Kosten auch 2.000 Euro pro Quadratmeter übersteigen. Für eine 100-m²-Wohnung bedeutet das eine Investition von 50.000 bis 200.000 Euro.

Die größten Kostenpositionen sind typischerweise die Erneuerung der Haustechnik (Elektro, Sanitär, Heizung), die energetische Ertüchtigung (Dämmung, Fenster) und die Badsanierung. Elektroleitungen in Altbauten entsprechen häufig nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards und müssen komplett erneuert werden – allein dieser Posten kann 8.000 bis 15.000 Euro kosten.

Zusätzlich fallen bei Altbauten oft Kosten an, die bei Neubauten nicht entstehen: Schadstoffsanierung (Asbest, PCB), Trockenlegung feuchter Keller, Verstärkung oder Erneuerung von Holzbalkendecken und die Anpassung an den Brandschutz. Diese Sonderposten sollten mit einem Puffer von 15 bis 20% auf die Gesamtkosten eingeplant werden.

Der richtige Ablauf einer Altbausanierung

Eine erfolgreiche Altbausanierung folgt einem strukturierten Ablauf. In der ersten Phase steht die Bestandsaufnahme: Ein Baugutachter untersucht die Substanz, ein Energieberater bewertet den energetischen Zustand, und ein Architekt erstellt ein Sanierungskonzept. Diese Planungsphase dauert typischerweise zwei bis vier Monate und kostet 3.000 bis 10.000 Euro – ist aber die wichtigste Investition für ein gelungenes Ergebnis.

In der zweiten Phase werden Genehmigungen eingeholt und die Finanzierung gesichert. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde zwingend erforderlich. Parallel dazu sollten Sie Fördermittel beantragen – wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Erst nach der Förderzusage dürfen Sie mit den Arbeiten beginnen.

Die eigentliche Bauphase beginnt mit dem Rohbau: Rückbau alter Einbauten, Erneuerung der Haustechnik, eventuelle Trockenlegung und statische Ertüchtigung. Danach folgen Fenstereinbau und Fassadendämmung (sofern möglich und erwünscht), bevor die Innenarbeiten wie Estrich, Fliesen, Böden und Malerarbeiten den Abschluss bilden. Rechnen Sie für eine Komplettsanierung mit einer Bauzeit von vier bis acht Monaten.

Häufige Stolperfallen bei der Altbausanierung

Die größte Stolperfalle ist eine unzureichende Voruntersuchung. Wer ohne professionelle Bestandsaufnahme mit der Sanierung beginnt, erlebt häufig böse Überraschungen: Feuchteschäden hinter Wandverkleidungen, marode Leitungen oder Schadstoffe, die eine teure Entsorgung erfordern. Planen Sie daher immer einen finanziellen Puffer von mindestens 15% der Gesamtkosten ein.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die falsche Reihenfolge der Gewerke. Wer beispielsweise zuerst das Bad saniert und dann feststellt, dass die Wasserleitungen im ganzen Haus erneuert werden müssen, zahlt doppelt. Auch bei der Dämmung gibt es Fallstricke: Eine Innendämmung bei Altbauten muss fachgerecht ausgeführt werden, da sonst Tauwasser in der Konstruktion die Bausubstanz schädigen kann.

Beim Denkmalschutz gelten besondere Regeln: Fassadendämmung, Fensteraustausch und andere Änderungen am äußeren Erscheinungsbild sind genehmigungspflichtig. Dafür profitieren Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude von besonderen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nach §§ 7h, 7i und 10f EStG, die über mehrere Jahre erhebliche Steuerersparnisse ermöglichen.

Förderungen für die Altbausanierung

Für die Altbausanierung stehen 2026 zahlreiche Förderprogramme zur Verfügung. Die KfW bietet über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für energetische Sanierungen. Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch oder Wärmedämmung werden mit Zuschüssen von 15 bis 45% gefördert, eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus mit bis zu 45% der förderfähigen Kosten.

Das BAFA fördert den Heizungstausch besonders großzügig: Wer eine alte Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält einen Grundzuschuss von 30%, einen Geschwindigkeitsbonus von 20% und einen einkommensabhängigen Bonus von bis zu 30%. In Summe sind bis zu 70% Förderung möglich, wobei die maximale Fördersumme bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit liegt.

Zusätzlich bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme an. Besonders attraktiv sind die steuerlichen Abschreibungen nach § 35c EStG: Eigentümer können 20% der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen über drei Jahre von der Steuerschuld abziehen – maximal 40.000 Euro pro Wohneinheit. Diese Möglichkeit besteht alternativ zur KfW-Förderung.

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