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Förderung11 Min. LesezeitAktualisiert am 07.03.2026

KfW-Förderung 2026: Alle Programme im Überblick

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert energetische Sanierungen mit attraktiven Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Wir zeigen Ihnen alle relevanten Programme für 2026 und erklären, wie Sie die maximale Förderung erhalten.

Die wichtigsten KfW-Programme für Sanierung

Die KfW bietet im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verschiedene Programme für die energetische Sanierung an. Das zentrale Programm ist der KfW-Kredit 261/262 für energieeffizientes Sanieren. Damit finanzieren Sie die Sanierung zum Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmung, Fensteraustausch oder Anlagentechnik. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 150.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus.

Daneben gibt es den KfW-Zuschuss 461 für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus, der bis zu 45% der förderfähigen Kosten abdeckt. Für Einzelmaßnahmen ist der KfW-Zuschuss 462 relevant, der je nach Maßnahme zwischen 15 und 45% der Kosten übernimmt. Die Förderung wird als Tilgungszuschuss gewährt, der den Kredit direkt reduziert.

Ein besonders attraktives Programm ist der KfW-Kredit 358/359 für den Heizungstausch. Hier erhalten Sie einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro zu einem Zinssatz, der deutlich unter dem Marktniveau liegt. Dieser Kredit kann zusätzlich zum BAFA-Zuschuss beantragt werden und macht die Finanzierung einer neuen Wärmepumpe besonders günstig.

Einzelmaßnahmen: Was wird gefördert?

Die KfW fördert eine breite Palette an Einzelmaßnahmen. Bei der Wärmedämmung werden Maßnahmen an Außenwänden, Dach, Kellerdecke und Geschossdecken mit einem Zuschuss von 15% gefördert – mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sogar mit 20%. Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP sogar 90.000 Euro.

Für den Fensteraustausch gelten dieselben Fördersätze wie für die Wärmedämmung. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von maximal 0,95 W/(m²K) erreichen. Auch der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung wird gefördert – eine sinnvolle Maßnahme, die nach einer umfangreichen Dämmung für ein gesundes Raumklima sorgt.

Der Heizungstausch wird über das BAFA mit den höchsten Zuschüssen gefördert: 30% Grundförderung für Wärmepumpen und Biomasseheizungen, plus 20% Geschwindigkeitsbonus bei Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Heizung, plus bis zu 30% einkommensabhängiger Bonus bei einem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro. Insgesamt sind bis zu 70% Förderung möglich, gedeckelt auf maximal 30.000 Euro Förderung.

Effizienzhaus-Sanierung: Die Komplettsanierung

Die höchste Förderung gibt es für die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus. Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe variiert die Förderung: Effizienzhaus 85 erhält einen Tilgungszuschuss von 5%, Effizienzhaus 70 von 10%, Effizienzhaus 55 von 15% und Effizienzhaus 40 von 20%. Eine Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) bringt zusätzlich 5% Bonus.

Die förderfähigen Kosten liegen bei maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 40 EE erhalten Sie somit einen maximalen Tilgungszuschuss von 37.500 Euro (25% von 150.000 Euro). Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 Prozentpunkte.

Der Vorteil der Effizienzhaus-Sanierung liegt in der Ganzheitlichkeit: Alle Maßnahmen werden aufeinander abgestimmt, wodurch die Energieeinsparung deutlich höher ausfällt als bei Einzelmaßnahmen. Zudem ist die maximale Fördersumme pro Wohneinheit mit 150.000 Euro erheblich höher als bei Einzelmaßnahmen. Die Planung muss allerdings durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten erfolgen.

Förderantrag richtig stellen

Der wichtigste Grundsatz bei der KfW-Förderung lautet: Erst beantragen, dann beauftragen. Sie müssen den Förderantrag stellen, bevor Sie Handwerkerverträge unterschreiben oder mit den Arbeiten beginnen. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs – eine der häufigsten und teuersten Fehlerquellen bei der Sanierung.

Für den Antrag benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Dieser prüft Ihr Vorhaben und bestätigt, dass die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Kosten für den Energieberater werden ebenfalls mit bis zu 50% gefördert und sind in der Fördersumme enthalten.

Der Antragsprozess läuft in der Regel über Ihre Hausbank: Sie stellen den Kreditantrag bei Ihrer Bank, die diesen an die KfW weiterleitet. Nach Zusage können Sie mit den Arbeiten beginnen. Nach Abschluss der Maßnahmen reicht der Energieeffizienz-Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ein, und der Tilgungszuschuss wird Ihrem Kreditkonto gutgeschrieben.

KfW oder steuerliche Förderung – was lohnt sich mehr?

Seit 2020 können Eigentümer selbstgenutzter Immobilien energetische Sanierungsmaßnahmen alternativ zur KfW-Förderung steuerlich absetzen (§ 35c EStG). Dabei werden 20% der Kosten über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen – maximal 40.000 Euro pro Wohneinheit. Im ersten und zweiten Jahr sind es jeweils 7% (max. 14.000 Euro), im dritten Jahr 6% (max. 12.000 Euro).

Die steuerliche Förderung hat den Vorteil, dass kein Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss – die Nachweise werden erst mit der Steuererklärung eingereicht. Allerdings profitieren nur Eigentümer mit ausreichend hoher Steuerlast. Wer weniger als 14.000 Euro Einkommensteuer pro Jahr zahlt, kann die maximale Förderung nicht voll ausschöpfen.

Als Faustregel gilt: Die KfW-Förderung lohnt sich mehr bei größeren Sanierungsprojekten und wenn die Zuschusssätze über 20% liegen. Die steuerliche Förderung ist vorteilhafter bei kleineren Maßnahmen, wenn Sie die Flexibilität eines nachträglichen Antrags bevorzugen oder wenn die KfW-Fördertöpfe erschöpft sind. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater und Energieberater hilft, die optimale Variante zu finden.

Aktuelle Änderungen 2026

Im Jahr 2026 gibt es einige wichtige Änderungen bei der KfW-Förderung. Die Fördersätze für den Heizungstausch bleiben stabil, allerdings wird der Geschwindigkeitsbonus schrittweise reduziert: Ab 2027 sinkt er von 20% auf 17%. Wer noch in diesem Jahr eine neue Heizung einbauen lässt, profitiert also von den maximalen Zuschüssen.

Die Anforderungen an die Energieeffizienz der geförderten Maßnahmen werden leicht verschärft. Für Fenster gilt ab Mitte 2026 ein maximaler U-Wert von 0,90 W/(m²K) statt bisher 0,95 W/(m²K). Auch bei der Wärmedämmung werden die Mindestanforderungen an die Dämmstärke angehoben. Diese Änderungen betreffen die technischen Anforderungen, nicht die Förderhöhe.

Neu ist die vereinfachte Antragstellung über ein digitales Portal. Ab dem zweiten Quartal 2026 können Förderanträge vollständig online eingereicht werden, was den Prozess beschleunigt. Auch die Bearbeitungszeiten sollen sich verkürzen – die KfW plant, Anträge innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten statt wie bisher oft acht bis zwölf Wochen.

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